Verträge unter nahen Angehörigen

Verträge unter nahen Angehörigen

Sinnvolle Gestaltung oder Steuerfalle?

Jedem steht es frei, seine Rechtsverhältnisse so zu gestalten, dass die Steuerbelastung möglichst gering ist. Verträge unter nahen Angehörigen bieten hierbei die Möglichkeit, Einkünfte auf steuerlich niedriger besteuerte Angehörige zu verlagern.

Daher verwundert es nicht, dass Verträge mit nahen Angehörigen vom Finanzamt entsprechend kritisch beleuchtet werden. Oft mit der Folge, dass die Vereinbarungen aufgrund vermeidbarer Fehler steuerlich nicht anerkannt werden. Und das kann dann teuer werden.

Beispiele für Verträge und Gestaltungen zwischen nahen Angehörigen

Zwischen nahen Angehörigen kann jede Art zivilrechtlicher Verträge (Arbeits-, Pacht-, Miet-, Darlehens- und Kaufverträge etc.) wirksam geschlossen werden. Dazu gehören unter anderem:

Vermietung an nahe Angehörige

Eltern vermieten ihre Eigentumswohnung verbilligt an ihr Kind. Da bei verbilligter Vermietung an einen Angehörigen dieser keine fremde Wohnung anmieten muss, bleibt das Geld für die Miete in der Familie, das Kind spart wegen des Mietnachlasses Geld und die Eltern zahlen weniger Steuern als bei marktüblicher Vermietung an einen fremden Dritten.

Arbeitsverhältnis mit nahen Angehörigen

Eltern stellen ihr Kind in der eigenen Firma an. Die monatlichen Gehaltszahlungen stellen gewinnmindernde Betriebsausgaben dar und das Unternehmen spart Ertragsteuern ein. Beim Kind, insbesondere wenn es keine anderen Einkünfte hat, kann der Grundfreibetrag ausgeschöpft werden. Zusätzliche Zahlungen der Eltern für Unterhalt fallen weg.

Verlagerung von Einkünften aus Kapitalvermögen

Eltern übertragen ihrem Kind Kapitalvermögen. Die Zinsen auf dieses Vermögen fallen nun nicht mehr bei den Eltern an, sondern entstehen beim Kind. Das Kind kann Zinserträge in Höhe des Sparerfreibetrags steuerfrei vereinnahmen und damit Kapitalertragsteuer vermeiden. Ferner kann das Kind, falls es keine weiteren Einkünfte hat, den Grundfreibetrag zusätzlich nutzen.

Fehlender Interessengegensatz

Schließen fremde Personen miteinander Verträge ab, kann man in der Regel davon ausgehen, dass der Vertragsschluss von Interessengegensätzen gekennzeichnet ist. Bei dem Abschluss eines Arbeitsverhältnisses zum Beispiel möchte der Arbeitgeber die Arbeitskraft günstig einkaufen, der Arbeitnehmer ist dagegen an einem hohen Gehalt interessiert. Bei Verträgen zwischen Angehörigen fehlt es an genau diesem Interessengegensatz. Das Finanzamt befürchtet, dass diese Gestaltungen nicht tatsächlich durchgeführt, sondern nur zur Erlangung eines ungerechtfertigten Steuervorteils abgeschlossen werden. Darum hat es besondere Hürden geschaffen, die man erfolgreich überwinden muss, will man die Vorteile solcher Gestaltungen nutzen.

Prüfkriterien und Fremdvergleich

Die Prüfkriterien der Finanzverwaltung sind streng. Das Finanzamt ist ja beim Vertragsabschluss nicht dabei und prüft oft erst Jahre später, ob Alles mit rechten Dingen zuging. Daher kann es nur formale Punkte untersuchen und dort solche, die auch nach längerer Zeit noch überprüfbar sind.

So ist Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer Vereinbarung zwischen nahen Angehörigen, dass

  • der geschlossene Vertrag zivilrechtlich wirksam ist,
  • der Inhalt des Vertrags tatsächlich wie vereinbart umgesetzt wird,
  • der Inhalt des Vertrags und seine Durchführung während der gesamten Vertragsdauer dem entsprechen muss, was fremde Dritte miteinander vereinbart hätten.

Ad 1) Zivilrechtliche Wirksamkeit

Schriftliche oder mündliche Vereinbarung

Verträge unterliegen nicht schon deshalb einem Formzwang, weil sie unter nahen Angehörigen abgeschlossen werden. So würde im Regelfall auch bei nahen Angehörigen eine mündliche Vereinbarung ausreichen. Allerdings steht man dann mit leeren Händen vor der Finanzverwaltung, sollte diese die Vereinbarung überprüfen wollen. Daher ist die Schriftform stets dringend zu empfehlen. Insbesondere da die sogenannte Beweislast hier bei den Vertragsparteien und nicht beim Finanzamt liegt.

Besondere Formvorschriften

Für manche Rechtsgeschäfte gelten besondere Formvorschriften. So müssen z.B. Verträge über Grundstücke oder ein Schenkungsversprechen notariell beurkundet werden. Diese Regelungen sind dann natürlich genauso zu beachten, wenn solch ein Vertrag unter nahen Angehörigen abgeschlossen wird.

Minderjährige Kinder

Wird ein Vertrag zwischen einem Elternteil und einem Minderjährigen abgeschlossen, so so sind weitere Besonderheiten zu beachten. Zum Schutz des minderjährigen Kindes schreibt das Gesetz vor, dass bei allen Geschäften, die sich nachteilig für das Kind auswirken können, die Eltern die Ergänzungspflegschaft beim Familiengericht beantragen müssen. Der dann vom Gericht bestellte Ergänzungspfleger prüft, ob das beabsichtigte Geschäft zwischen Eltern und minderjährigem Kind genehmigt werden kann. Mit einem minderjährigen Kind können die Eltern also nicht einfach selbst Verträge abschließen.

Ad 2) Tatsächliche Umsetzung des Vertrags

Der Vertrag muss ernstlich gewollt sein und auch genau so durchgeführt werden, wie er vereinbart wurde. Ein nach Form und Inhalt einwandfrei abgeschlossener Vertrag darf nicht nur auf dem Papier existieren, er muss auch gelebt werden. Die Folge davon ist, dass einem nur zum Schein abgeschlossenen Vertrag nicht nur die steuerliche Anerkennung versagt wird, sondern dies auch zu einem Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung führen wird.

Ad 3) Fremdvergleich

Wesentlich ist insbesondere, dass die Vereinbarungen unter nahen Angehörigen so sind, wie sie auch zwischen fremden Dritten vereinbart worden wären.

So sollte im Rahmen eines Arbeitsvertrages ein naher Angehöriger keinen höheren Lohn als vergleichbare Angestellte des Betriebs bekommen und das Gehalt sollte auf ein eigenes Konto des arbeitenden Angehörigen bezahlt werden.

Bei einem Darlehensvertrag sollten die Vereinbarungen dem entsprechen, was ansonsten zwischen einem Kreditnehmer und einer Bank vereinbart worden wäre. So sollte eine Vereinbarung über Laufzeit, Art und Zeit der Rückzahlung getroffen werden. Die Zinsen müssen zu den Fälligkeitszeitpunkten auch bezahlt werden und das Darlehen sollte ausreichend gesichert werden.

Resümee – an die Spielregeln halten

Nahe Angehörige dürfen ihre rechtlichen Verhältnisse ebenso wie alle anderen so gestalten, dass möglichst geringe Steuern zu zahlen sind. Bei ihnen wird die Finanzverwaltung aber wesentlich genauer prüfen, ob diese steuerlich anerkannt werden können. Wichtig ist daher, sich strikt an die vorgenannten Spielregeln zu halten.

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