Schlussrechnungen Insolvenzverfahren
Entlastung für den Rechtspfleger
Wir verfügen über langjährige Erfahrungen bei der Prüfung der Schlussrechnungen von Insolvenzverwaltern und werden dabei im Auftrag von Insolvenzgerichten tätig.
Die Prüfung der Schlussrechnung extern zu vergeben, führt zu einer erheblichen Entlastung des zuständigen Rechtspflegers. Durch unser betriebswirtschaftliches Know-how und unsere Qualifikation als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind wir bestens geeignet, die Rechnungsprüfung zum Abschluss des Insolvenz- bzw. Konkursverfahrens als externe Sachverständige zu übernehmen.
Unser Prüfungsbericht für das Insolvenzgericht bietet in überschaubarer Weise für die Rechtspfleger einen vollständigen Überblick über die Rechnungslegung des Verwalters und die Ergebnisse unserer Prüfung.
